Unsere Tätigkeitsgebiete

Steuerrecht

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei steuerrechtlichen Fragestellungen vor den Finanzämtern und Finanzgerichten, sowie im Rahmen steuerrechtlicher Ermittlungs- und Strafverfahren. Sprechen Sie uns bitte an. Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individual- sowie kollektiven Arbeitsrecht.

Unsere Beratungsleistungen umfassen den gesamten Bereich  arbeitsrechtlicher Probleme von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Hierzu gehört beispielsweise die Gestaltung von Arbeitsverträgen  und die begleitende Beratung bei Umstrukturierungen ebenso wie die Vertretung Verfahren vor den Arbeitsgerichten.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie unter http://www.arbeitsrechte.de

Medizinrecht mit Arzthaftungsrecht

Auch Ärzte sind Menschen und machen Fehler. Manchmal haben diese Fehler schwerwiegende Folgen für die Betroffenen. Nicht jeder Arztfehler führt allerdings zu einer sogenannten Arzthaftung. Denn nahezu jeder ärztliche Eingriff birgt Risiken. Auch bei sorgfältiger Ausführung. Dies gilt besonders bei chirurgischen Eingriffen. Die Haftung des Arztes bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers und bei Einwilligungsmängeln, insbesondere bei Aufklärungsverschulden ist jedoch rechtlich anerkannt.

Wir beraten Sie gerne in den Fragen des Arzthaftungsrechtes sowie bei Sachverhalten mit medizinischer Verknüpfung im Sozialrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsunfallrecht.

Strafrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Strafrecht ist die strafrechtliche Vertretung bei Steuerstrafverfahren sowie bei Wirtschaftsstrafsachen.

Erbrecht

Muss ich zu Lebzeiten meinen Nachlass überhaupt regeln?

Auch wenn wir uns nicht immer gerne mit dieser Frage beschäftigen – in vielen Fällen hängt der Familienfriede, die wirtschaftliche Versorgung der nächsten Angehörigen oder das Schicksal eines Betriebes von einer klaren und der familiären Situation angepassten Regelung ab.

Sie kann verhindern, dass die Hinterbliebenen – neben dem Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen – in zusätzliche kräftezehrende Konflikte oder wirtschaftliche Not geraten.

Ohne eine konkrete Regelung tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies kann im Einzelfall angemessen sein, in vielen Fällen ist eine gestaltende Regelung der Erbfolge vorzuziehen.

Wir beraten Sie gerne in Fragen des Erbrechtes, der Nachfolgeregelungen, der Testaments- und Erbvertragsgestaltung und des Pflichtteilsrechtes.

Familienrecht

Trennung und Scheidung sind starke Einschnitte im Leben. Das fordert viel Kraft.

Gleichzeitig werden jedoch bereits während des Trennungsjahres und später im Rahmen des Scheidungsverfahrens wesentliche Weichen gestellt, wie

  • die Regelung des Unterhalts für die Kinder,
  • die Regelung des Trennungsunterhaltes und nachehelichen Ehegattenunterhaltes,
  • das Sorgerecht und Umgangsrecht,
  • die Frage nach Hausrat und Wohnung,
  • die Schulden und Vermögensauseinandersetzung,
  • Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.

Wir stehen Ihnen bei der außergerichtlichen Regelung dieser Fragen ebenso zur Seite wie bei deren gerichtlichen Durchsetzung und beim Ehescheidungsverfahren. Wir beraten Sie bei der vorausschauenden Gestaltung von Eheverträgen und der Gestaltung von Scheidungsfolgevereinbarungen.

Vertragsgestaltung

Auch Sie schließen täglich Verträge:
Beim Bäcker, mit dem Arbeitgeber, mit der Werkstatt und unserem Vermieter. Nicht immer nehmen Sie zum Abschluss der Verträge anwaltliche Beratung in Anspruch.

Manche Verträge haben jedoch so weitreichende Folgen, sind tatsächlich und rechtlich so komplex, dass die Einbeziehung von Fachleuten geboten ist.

Wir bieten Ihnen in Vertragsangelegenheiten ein breites Spektrum der Strategie- und Fachberatung, von der Erstellung – und Prüfung von Verträgen bis zur Teilnahme an Vertragsverhandlungen und Abschlussverhandlungen. Neben unserem rechtlichen Knowhow setzen wir unsere Erfahrungen im Bereich Kommunikation, Coaching und Mediation für Sie ein.

Gesellschaftsrecht

Als Inhaber eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens tragen Sie viel Verantwortung. Für Ihre Kunden, Ihre Mitarbeiter und Ihre Geschäftspartner. Der praktischen Umsetzung Ihrer Visionen ist ein rechtlicher Rahmen gesetzt.

Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen und ihr Abschluss sind Teil des täglichen Geschäftes. Unter Vertragspartnern kann der rechtliche Rahmen – unter Beachtung der zwingenden Rechtsnormen – weit gesteckt werden. Die Prüfung vertraglicher Formulierungen gehört zum modernen Risikomanagement und Controlling.

Die Bedeutung und die Qualität einer Vereinbarung zeigt sich oftmals erst im Streitfall.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung oder Überprüfung Ihrer Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge sowie Mietverträge und Pachtverträgen. Auf unsere Unterstützung im allgemeinen Vertragsrecht können Sie sich verlassen. Gerne arbeiten wir auch mit Ihren weiteren Beratern, Steuer- und Unternehmensberatern Hand in Hand zusammen.

Sozialrecht

Im Bereich des Sozialrechtes beraten und vertreten wir Sie gerne.

Schwerpunkte unserer Beratung und Vertretung sind Sozialverfahren mit medizinischem oder arbeitsrechtlichem Bezug.

Hierzu gehören insbesondere Verfahren nach § 43 SGB VI zur Geltendmachung von Rentenzahlungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gegenüber dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger, die Geltendmachung von Leistungen gegenüber der der gesetzlichen Unfallversicherung, sowie die Vertretung in Verfahren oder über die Feststellung des Grades der Behinderung nach dem SGB XI.

Weiter begleiten wir die Verfahren nach dem SGB III sowie nach dem SGB II. Hierzu gehören Verfahren im Zusammenhang mit Leistungsbezug von Arbeitslosengeld I sowie Leistungen nach dem SGB II.

Weitere Informationen zum Thema Sozialrecht finden Sie unter http://www.hartz4.org

Verkehrsrecht

Das kann jedem passieren. Eine kurze Unachtsamkeit – und rums. Ein Verkehrsunfall. Und dann der Ärger:
Droht ein Bußgeld? Wenn ja wie hoch? Oder wenn der Unfall schwerer war: Droht ein Strafverfahren? Wie soll ich mich verhalten?

Bei der zivilrechtlichen Abwicklung des Unfalls stellen sich ebenfalls Fragen:
Habe ich Anspruch auf einen Ersatzwagen, Ersatz von Krankenkosten, stehen mir Kosten für eine Haushaltshilfe und Schmerzensgeld zu?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und übernehmen Ihre Verteidigung sowie die rechtliche Abwicklung Ihres Unfallschadens.

Mediation

Bei der konstruktiven Lösung von Konfliktsituationen bietet ein Mediationsverfahren einen Rahmen, der weit über die Möglichkeiten eines Gerichtsverfahrens hinausgehen kann. Dies gilt sowohl für die Lösungsmethode als auch für den Lösungsrahmen. Der Ansatz mediativer Tätigkeit wird durch das bekannte Beispiel eines „Streites um die Orange“ verdeutlicht:

Zwei Kinder, Erik und Ute, haben eine Orange geschenkt bekommen. Sie streiten sich darum, wer von beiden die Orange behalten darf. Die Entscheidung, soll die Mutter treffen. Wie soll sie entscheiden?

Die Mutter hat folgende offensichtliche Optionen:

1. Sie kann die Orange einem der Kinder, Erik oder Ute geben. Da beide Kinder die Orange geschenkt bekommen haben, haben beide Kinder ein „Anrecht“ auf die Frucht. Mit ihrer Entscheidung zugunsten eines Kindes wird die Mutter wenigstens ein Kind glücklich machen. Das andere Kind geht leer aus.

Die Akzeptanz dieses Verfahrens für den „Verlierer“ sicherzustellen, ist für die Mutter sicher schwierig. Im Regelfall entscheidet sie autoritär. Auch wenn die Mutter ein Losverfahren durchführt, bei dem beide Kinder die gleiche Chance haben, erscheint das Endergebnis zumindest für den „Verlierer“ oftmals willkürlich und ungerecht.

Diese Problemstellung findet sich vielfach bei Gerichtsverfahren, in denen allein die Beweislast über das Obsiegen oder das Verlieren „entscheidet“.

Als Alternative schneidet die Mutter die Frucht durch. Die Orange wird nach einer Quote, hälftig oder in anderer Weise unter den Geschwistern geteilt. Dabei können die Kinder auch nach Mit einem solchen Kompromiss können bestenfalls beide Kinder glücklich, ein Kind glücklich, eines unglücklich oder schlimmstenfalls beide Kinder unglücklich sein. Die Mutter wird bei ihrer Entscheidung dies jedoch anhand der ihr zur Verfügung stehenden Informationen nicht wissen können.

Dieser Lösungsansatz wird häufig im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches verfolgt.

Würde die Mutter jedoch jedes Kind fragen, aus welchem Grund es die Orange benötigt, könnte, sie von Erik erfahren, dass er sich aus der Orange einen Saft pressen möchte. Ute benötigt die Schale, weil sie einen Geburtstagskuchen backen will. Durch die Berücksichtigung der hinter der Position stehenden Interessen ist es möglich, Erik das Fruchtfleisch zu überlassen, und Ute die Orangenschale. Es entsteht eine Win-Win-Situation für beide Kinder.

Eine solche „Mediation“ hat natürlich Grenzen, etwa, wenn beide Kinder Saft begehren oder die Schale für einen Kuchen benötigen.

In Fällen sich ergänzender und gleichgerichteter Interessen werden die Lösungsräume in den engen Grenzen eines rein rechtlich orientierten Verfahrens zumeist nicht ausreichend ausgeschöpft.

Ein Mediationsverfahren kann den Lösungsrahmen jedoch in geeigneten Problemstellungen erheblich erweitern. Sie eignet es sich oftmals in Konfliktsituationen, in denen die beteiligten Parteien eine gemeinsame Lösung anstreben, etwa im familiären Bereich, im Arbeitsumfeld oder unter Gesellschaftern.