Die Kosten

Welche Anwaltskosten fallen an ?

Das ist unterschiedlich. Daher beraten wir Sie vor Beginn des Mandatsverhältnisses gerne individuell über die für Sie voraussichtlich entstehenden Kosten.

Allgemein gilt Folgendes:

Unsere Anwaltsgebühren sind mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) weitgehend gesetzlich geregelt. Die Gebührentatbestände, d. h. die Voraussetzungen, unter denen die Gebühren anfallen, sind im Vergütungsverzeichnis als Anlage zu § 2 II RVG aufgelistet. Hierbei werden Rahmengebühren (z. B. für die außergerichtliche Tätigkeit, die Tätigkeit in den meisten sozialrechtlichen Angelegenheiten und im Strafrecht) und Festgebühren (etwa für die gerichtliche Tätigkeit in zivilen, arbeitsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten) an.

Die Kosten für die meisten Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten fallen nach dem sogenannten Gegenstandswert an und sind somit abhängig vom wirtschaftlichen Wert des Streitgegenstandes oder vom wirtschaftlichen Interesse.

Von dem RVG abweichende Vergütungsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig. Allein bei gerichtlichen Streitigkeiten dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden.

Für eine (erstmalige) Beratung, sowie die Erstattung von Rechtsgutachten ist im Gesetz keine konkrete Gebühr vorgesehen. Wir treffen daher im Einvernehmen mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung über die Höhe der Gebühren. Diese hängen von dem Umfang des Beratungsaufwandes, der Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit ab.

Die Beratungskosten können somit bei hoher Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit mehrere hundert Euro betragen. Umgekehrt kann ein schneller mündlicher Rat unter 50 € kosten.

Erfahrungsgemäß sollten Sie bei einem 45 bis 60 minütigen Beratungsgespräch in unserem Hause einen Betrag zwischen 130,00 € bis 190 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer einplanen.