Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individual- sowie kollektiven Arbeitsrecht.
Unsere Beratungsleistungen umfassen den gesamten Bereich arbeitsrechtlicher Probleme von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Hierzu gehört beispielsweise die Gestaltung von Arbeitsverträgen und die begleitende Beratung bei Umstrukturierungen ebenso wie die Vertretung Verfahren vor den Arbeitsgerichten.